Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand August 2023

der

Schulz-Electronic GmbH
Dr.-Rudolf-Eberle Straße 2
76534 Baden-Baden

 

1. Geltung und Form

All unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden „Leistung“) – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB, abrufbar von unserer Homepage. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.

Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® auszulegen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und rechtserhebliche Erklärungen des Kunden (zB Widerspruch, Fristsetzung, Rücktritt oder Minderung), die nicht auf einer Individualvereinbarung beruhen, bedürfen der Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax), es sei denn es ist ausdrücklich die Schriftform vereinbart. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss und -leistung

Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 10 Arbeitstagen annehmen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Leistung.

Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer Bestätigung in Textform. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.

Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung.

Unsere Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden. Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen oder technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie.

Sofern wir Muster bzw. einen Prototyp anfertigen und diese vom Kunden freigegeben wird, gilt unsere entsprechende Ausführung der Leistung als vertragsgemäß. Gleiches gilt, wenn wir die Leistung nach von uns erstellten Plänen anfertigen, die der Kunde genehmigt hat.

Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung 10 % davon abweicht (Toleranz).

Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Erkennen wir während der Durchführung der Leistung, dass diese technisch und/ oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, so werden wir den Kunden hierauf hinweisen und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Hierfür übergeben wir dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Kann keine Einigung gefunden werden, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallenen Aufwendungen sind zu erstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen. Soweit wir für bestimmte Leistungen Dokumentationen (z.B. Handbücher) vorhalten, stehen diese digital auf Datenträgern oder als kostenloses Download auf unserer Homepage zur Verfügung.

Waren zur Ansicht Bei Lieferungen von Waren zur Auswahl bzw. zur Ansicht wird der Kaufvertrag erst mit Billigung des Kunden bindend. Die Billigung gilt als erfolgt, wenn der Kunde binnen 10 Tagen ab Erhalt der Ware dem Kauf nicht schriftlich widerspricht oder die gelieferte Ware zurückgibt. Der Kunde haftet ab Übergabe der Ware für jeden zufälligen Untergang und jede zufällige Verschlechterung.

3. Preise & Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, gelten unsere aktuellen Preise zzgl. USt.in der jeweils am Tag der Leistung gesetzlich bestimmten Höhe. Alle Preise gelten ab Lager ohne Nebenleistungen wie z.B. Verpackung, Transportversicherung, Schulung, Fahrkosten und sonstige Aufwendungen

Falls fehlende Information, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei uns führen, wird dieser Mehraufwand gemäß unseren aktuellen Preisen gesondert in Rechnung gestellt, wenn der Kunde trotz Aufforderung die fehlenden Angaben nicht korrigiert oder ergänzt.

Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, sowie Zinsen i.H.v. 9%-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.

Beträgt die vereinbarte Leistungszeit mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Produktionskosten oder Marktpreise für Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kunden werden wir die Erhöhungsfaktoren belegen. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen.

Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen beruhen.

Ausfuhrnachweis

Holt der Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Leistungen bei uns ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Belegnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

 

4. Lieferung Gefahrübergang

Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (ex works Incoterms 2020®) ab Lager, welcher auch Erfüllungsort für die Leistung und eine etwaige Nacherfüllung ist Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt; für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir unsere Leistung und/oder Transport.

Das Entgegenstehen von Vorschriften oder das Nichtvorliegen von Genehmigungen berührt eine Abnahmeverpflichtung nicht.

Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich ein fester Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, der vollständigen und mangelfreien Überlassung von Beistellungen, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben wurde.

Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten. Nach Ablauf einer unverbindlichen Leistungszeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, ins. Streik, Pandemie, Epidemie, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Ist dem Kunden aus den o.g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Verzögerungen – gleich aus welchem Grund – teilen wir mit.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Im Falle des Lieferverzugs haften wir bei leichter Fahrlässigkeit auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Warenwertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich. Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung nach der Haftungsregelung dieser AGB.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen. Für eine Lagerung bei uns berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 0,5 % EUR pro angefangene Kalenderwoche, bis maximal insgesamt 5% bzw. 10% für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Vesandbereitschaft der Leistung. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer, geringerer oder keiner Lagerkosten bleiben vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an allen dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassenen Mustern, Werkzeugen, Spezifikationen, Modellen, Plänen, Daten, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt.

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den Waren vor. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, soweit Zugriffe Dritter auf die Waren erfolgen und wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

Vertragswidriges Verhalten des Kunden berechtigt uns, vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Waren oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts.

Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Es gilt Folgendes:

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt hierbei Eigentumsrecht Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der Waren. I.Ü. gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (s.o.). Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir werden die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht geltend gemacht haben. Ist dies aber der Fall können wir die Mitteilung und Herausgabe aller notwendigen Informationen verlangen, um die Forderungen selbst einzuziehen und die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren widerrufen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

6. Mängelrechte

Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.

Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, § 434 Abs. 3 BGB.

Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb Deutschlands erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind. Wir gewährleisten, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt, sofern die Software gemäß den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen und Betriebsbedingungen (z.B. Betriebssystem) genutzt wird. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder die Software mit beim Kunden sonst vorhandenen Softwareprogrammen zusammenarbeitet. Der Kunde wird Störungen im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich melden und dabei die Angaben möglichst so genau formulieren (Vorlage der Fehlermeldungen und Angabe der Bedienschritte), dass wir zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen können. Der Kunde stellt, soweit möglich, insbesondere die notwendigen datentechnischen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung, wenn möglich in einer Form, die eine Reproduzierbarkeit der Störung ermöglicht. Die Nacherfüllung kann, wenn dem Kunden zumutbar, auch durch Aufzeigen einer Ersatzlösung, einer Umgehungsmöglichkeit (Workaround) oder durch ein Software-Update erfolgen.

Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Ware noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Ware, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt. Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z.B. Transportkosten), soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Ware ins Ausland verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen.

Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Des Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an der Leistung, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.

Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/ oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien oder Bedienungsanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.

Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, insb. wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unserer aktuellen Preise berechnet.

Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

 

7. Haftung

Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften (1) auf Schadensersatz im Rahmen der Verschuldungshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (2) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Im Falle des Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich.

Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z.B. insbesondere Betriebsausfallversicherung). Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt unsere Haftung, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8. Verjährung

Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr, bei Reparaturaufträgen 6 Monate, ab Übergabe/Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insb. § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 BGB, § 444 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 639 BGB.

Schadensersatzansprüche des Kunden gem. 7 Abs. 2 Satz 1 dieser AGB und bei Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

9. Ausschluss und Begrenzung der Haftung

Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 100.000,00 und bei sonstigen Schäden auf EUR 200.000,00 begrenzt; für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge.

Diese Begrenzung gilt nicht, soweit eine gesetzliche unbeschränkte Haftung gegeben ist oder Schäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Wenn durch Nutzung unserer Leistung dem Kunden ein Schaden entstehen kann, der höher ist, als diese Haftungsbegrenzung, wird der Kunde uns schriftlich darauf hinweisen. Wir werden dem Kunden dann ein Angebot über eine entsprechende Zusatzversicherung zur Abdeckung des Zusatzrisikos machen.

 

10. Schutzrechte, Geheimhaltung, Datenschutz

Stellt der Kunde uns Werke (z.B. Logos, Fotos, Werbetexte etc.) zur Verfügung, die in unsere Leistung eingebracht oder bearbeitet werden sollen, so trägt der Kunde die Verantwortung, dass er alle relevanten Rechte für die Durchführung der Leistung hat.

Falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, trägt der Kunde die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Leistung, insbesondere bez. der Vorgaben des Marken-, Urhebers- oder Wettbewerbsrechts. Wir werden auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bekannt werden.

Tragen wir ausnahmsweise und auf Grund schriftlicher Vereinbarung die rechtliche Verantwortung für Schutzrechte Dritter, so gilt folgendes: Führt die Benutzung der Leistung zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte im Inland, werden wir die Leistung nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken, oder sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder durch eine schutzrechtskonforme Leistung austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit der Kunde uns unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferter Leistung eingesetzt wurde. Der Kunde stellt uns hiermit von allen Forderungen Dritter frei und trägt auch die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, die von Dritten wegen der Verletzung Rechte Dritter gegen uns geltend gemacht werden. Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen notwendig die Inhalte zugänglich gemacht werden müssen, auferlegen.

Der Kunde willigt ein, dass seine Daten (Kommunikationsdaten, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner Bestellungen, etc.) von uns zur Vertragsabwicklung verwendet werden. Wir dürfen die Daten auch zur Information des Kunden über unsere Produkte und Leistung verwenden, wenn sie typischerweise in Verbindung mit den Produkten und Leistung benutzt werden, die der Kunde bei uns erworben hat.

Software

Falls nicht anders vereinbart, räumen wir dem Kunden mit Überlassung und Bezahlung der Software die nicht ausschließliche und nicht übertragbare schuldrechtliche Befugnis ein, die Software im Rahmen seines Unternehmens auf einem Rechner und für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

Alle sonstigen Rechte an der Software einschließlich des dazugehörigen Materials (Quellcode, Update, Dokumentation) und der davon angefertigten Kopien, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seiner eigenen Software oder derjenigen eines Dritten verbindet, verbleiben bei uns. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht zulässig.

Soweit es gesetzlich oder vertraglich nicht ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durchführen lassen.

Zu Testzwecken überlassene Software darf nur zu Testzwecken und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.

 

11. Schlussbestimmungen

Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

Die vom Kunden von uns im Zusammenhang mit der Leistung geforderten Arbeiten, Reparaturen oder Montagen werden nur aufgrund unserer entsprechenden Montage- und Servicebedingungen durchgeführt. Mit der Erteilung eines Auftrages werden diese Bedingungen anerkannt.

Ist der Vertrag oder die AGB in verschiedenen Sprachen abgefasst, hat im Zweifel die deutsche Fassung Vorrang. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht.Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz auch für Gewährleistungsansprüche Erfüllungsort. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher- Gerichtsstand unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden außerhalb der EU, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist das Schiedsgericht Zürich gemäß der Internationalen Schiedsordnung (Swiss Rules of International Arbitration) der Schweizerischen Handelskammer zuständig. Das Schiedsgericht besteht aus zwei Schiedsrichtern. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich, Schweiz. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in der Vertragssprache geführt.

 


 

Sehr wichtig!

Beachten Sie bitte unsere Hinweise bei Transportschäden genau, da bei Nichteinhaltung der Formvorschriften der Transportversicherer nicht leistungspflichtig ist. Bei Transportschäden sind in Ihrem Interesse Entschädigungsansprüche dadurch zu sichern, dass Beauftragte der Verkehrsunternehmen im Sinne ihrer maßgebenden Vorschriften rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzugezogen werden, d.h.

ÄUSSERLICH ERKENNBARE BESCHÄDIGUNGEN ODER VERLUSTE:

  • müssen vor der Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief bescheinigt werden. Bei Bahntransporten ist außerdem von der Bahn eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen.
  • Bei Postsendungen ist vor der Abnahme beschädigter Pakete usw. der Schaden durch die Post schriftlich zu bescheinigen.

BEI NICHT SOFORT ERKENNBAREN SCHÄDEN

  • die sich also erst beim Auspacken herausstellen, ist das Verkehrsunternehmen unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Die Fristen für die Benachrichtigung betragen:

a) bei der Post: ungesäumt (spätestens 24 Stunden) nach Ablieferung durch das Verkehrsunternehmen
b) bei der Bahn: spätestens 7 Tage nach Ablieferung durch das Verkehrsunternehmen
c) bei Spediteurtransporten im Zusammenhang mit Bahntransporten spätestens 4 Tage nach Ablieferung durch
das Verkehrsunternehmen.


Für die erforderlichen Eingaben an die Verkehrsunternehmen wird die Verwendung nachstehenden Textes empfohlen:

An die Güterabfertigungsstelle in ______________
(bzw. an das Postamt, an die Speditionsfirma, an das Fuhrunternehmen).

Die am __________eingegangene, (Absender __________)
von __________nach __________
bestimmte Sendung ___________
(Angaben des Frachtbriefes, Anzahl der Packstücke, der Signatur)

ist hier unbeanstandet abgenommen worden, da äußerlich erkennbare Schäden nicht vorlagen. Beim Öffnen hat sich
jedoch ergeben, dass der Inhalt während des Transportes beschädigt und/oder bestohlen wurde. Für den entstandenen
Schaden halten wir Sie für verantwortlich. Falls es nach Ihrer Ansicht erforderlich erscheint, können Sie sich bei

______________________________
(Name, Ort, Strasse, Hausnummer)
von dem Ausmaß des Schadens überzeugen.

Außerdem wollen Sie bitte die absendende Stelle unseres Hauses unter Angabe der Lieferschein und/oder Rechungsnummer verständigen. Wir bitten, Ihrer Reklamation die im vorgenannten Merkblatt erwähnten Unterlagen beizufügen.